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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK in Rheinland-Pfalz" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Rheinland-Pfalz/Saarland" AOK in Rheinland-Pfalz
Virchowstr. 30
67304 Eisenberg Zusatzversicherung "AOK - Extra Junior"Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG
ZV für KinderBest Care - schnelle Behandlung: Innerhalb von maximal 5 Werktagen (montags bis freitags) wird für Ihr Kind ein Untersuchungstermin oder die stationäre Aufnahme bei einem anerkannten Spezialisten in Deutschland vermittelt. Sie erhalten eine ausführliche Zweitmeinung zur weiteren Behandlung Ihres Kindes oder Ihr Kind wird vom Spezialisten stationär behandelt (z. B. operiert).Bei einer notwendigen stationären Behandlung wird die Unterbringung eines Elternteils im Zimmer des Kindes organisiert. 24 Stunden Erreichbarkeit. Für Aufwendungen, wie z.B. die Anreise zum Spezialisten, erhalten Sie pauschal 500 Euro. Beispielindikationen: - Operationsbedürftige angeborene Fehlbildungen (z. B. Herzfehler), für das Kindesalter typische bösartige Tumorerkrankungen bzw. bösartige Erkrankungen der blutbildenden und lymphatischen Organe (z. B. Leukämie), - stationär behandlungsbedürftige Lungenerkrankungen (z. B. Asthma bronchiale)-Hauterkrankungen (z. B. schwere Formen von Neurodermitis)- Folgen von Unfällen und Vergiftungen (z. B. Knochenfehlstellungen, Verätzungen der Speiseröhre)
Gesundheitscheck im Vorfeldvereinfachte Gesundheitsprüfung
Ambulanter ZusatzschutzSehhilfen: 80 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für Sehhilfen (einschl. Brillenfassungen), alle zwei Jahre höchstens jedoch 120 EUR.
Stationärer ZusatzschutzSM 9 - Chefarztbehandlung: Wahlärztliche und belegärztliche Leistungen werden im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet. Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen liegende Aufwendungen, die durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet sind.Einbettzimmer: Übernahme der Mehrkosten für die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer. Aufwendungen für mehr Komfort: Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät. Krankenhaustagegeld: Für jeden Tag des vollstationären Krankenhausaufenthaltes in Höhe von 10 EUR, max. 28 Tage je Kalenderjahr.
Zahn-Zusatzschutz25 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen zusätzlich zum Zuschuss Ihrer AOK für: Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung (Inlays)Zahnkronen, Zahnersatz (zum Beispiel Brücken, Prothesen)mit Ausnahme von Implantaten, zahntechnische Laborarbeiten und Materialien.
KrankentagegeldFür 28 Tage pro Kalenderjahr erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von 10 Euro.
AuslandskrankenversicherungAuslandskrankenschutz: Bei Auslandsreisen bis zu sechs Wochen werden Ihnen Aufwendungen für akute ambulante oder stationäre Behandlungen sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen ersetzt. Auch die Kosten eines ärztlich angeordneten Rücktransports gehören dazu. Zusätzlich bietet Ihnen ein 24-Stunden-Notrufservice an jedem Ort der Welt Hilfe an, zum Beispiel bei der Vermittlung von Ärzten und Spezialisten.
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?8 Monate Wartezeit für Zahn-Zusatzleistungen.Kategorien
Kostenbeispiele
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