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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK in Rheinland-Pfalz" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Rheinland-Pfalz/Saarland" AOK in Rheinland-Pfalz
Virchowstr. 30
67304 Eisenberg Satzungsleistungen "Hospizleistungen"Hospize sind stationäre Einrichtungen, die sich auf die Betreuung und Pflege Sterbenskranker spezialisiert haben. Stationäre Hospize: Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benötigen, erhalten einen Zuschuss von der AOK für die palliativ-medizinische Behandlung in stationären oder teilstationären Hospizen, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann. Die Pflegekasse übernimmt für Pflegebedürftige je nach Einstufung in die Pflegeversicherung zusätzlich die anfallenden Kosten bis zur jeweils gültigen Budgetgrenze, so dass für diese Versicherten bei der Unterbringung in stationären Hospizen in der Regel eine Eigenbeteiligung entfallen dürfte. Damit diese Mittel zur Verfügung stehen, kümmert sich die AOK im Sinne ihrer Versicherten um eine zügige Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Ambulante Hospize: Die Krankenkassen zahlen einen Zuschuss zu den Personalkosten der Hospize. Die AOK fördert somit eine Infrastruktur, die ihre Versicherten in Anspruch nehmen können.
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