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Der Wahltarif "Krankengeld-Wahltarif "Typ: sonstiges
Sobald Sie länger krank sind oder wegen eines Unfalls nicht arbeiten können, brauchen Sie ein finanzielles Polster: Mit den AOK-Krankengeld-Wahltarifen (KG) sind Sie auf der sicheren Seite. Denn damit halten Sie Ihren Verdienstausfall in Grenzen. Die AOK-Krankengeld-Wahltarife bieten wir für freiwillig Versicherte an, die einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit haben. Früher, mehr, sicher Optimieren Sie Ihr Krankengeld: Als Selbstständiger können Sie diese Absicherung erheblich früher als gesetzlich vorgesehen erhalten. Darüber hinaus können Sie das gesetzliche Krankengeld auch aufstocken. 1. Früher Krankengeld: AOK-Wahltarif KG 22 Für hauptberuflich Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig tätige Arbeitnehmer. Werden Sie länger krank, erhalten Sie Ihr Krankengeld normalerweise nach sechs Wochen. Das ist eine lange Zeit, und da kann es schnell zu finanziellen Engpässen kommen. Sorgen Sie vor und wählen Sie einen Tarif, der Sie nach nur drei Wochen Krankheitszeit finanziell entlastet.
Mit dem AOK-Wahltarif KG 22 erhalten Sie Krankengeld bereits ab dem 22. Tag – bis die gesetzliche Zahlung beginnt. So überbrücken Sie komplette drei Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie bis zu 70 % des ausgefallenen Bruttoeinkommens. Künstler und Publizisten erhalten mit dem AOK-Wahltarif KG 15 Krankengeld bereits ab dem 15. Tag. 2. Mehr Krankengeld: AOK-Wahltarif KG PLUS Für hauptberuflich Selbstständige mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze* Krankengeld sichert Ihr Einkommen bis zu einem bestimmten Betrag ab. Für Sie als Selbstständigen mit einem höheren Einkommen entsteht dabei eine finanzielle Lücke. Füllen Sie diese so weit wie möglich auf – mit dem AOK-Wahltarif KG PLUS. Zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld können Sie mit diesem Tarif bis zu 150,00 Euro pro Tag erhalten – insgesamt maximal 70 % des ausgefallenen Einkommens. *Beitragsbemessungsgrenze 2010: 3.750,00 Euro Vorteile rund um AOK-Krankengeld-Wahltarife
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