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Der Wahltarif "AOK Hessen - Selbstbehalttarif "Typ: Selbstbehalt
Die AOK-Selbstbehalttarife sind ganz einfach aufgebaut. Als eine Art "Startkapital" bekommen Sie nach Ihrer Anmeldung einen Betrag gutgeschrieben - den Grundbonus. Dieser Bonus verringert sich im Kalenderjahr nur, wenn Sie Kassenrezepte erhalten oder ein Krankenhausaufenthalt nötig wird. (Es wird nur ein pauschaler Betrag abgezogen). Danach rechnet die AOK für Sie ab und überweist den restlichen Betrag.
Das bedeutet für Sie
Ein Jahr lang ohne Kassenrezept und Krankenhausaufenthalt? Der volle Bonus kommt auf Ihr Konto.
Die Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Partnern oder Kindern werden bei den AOK-Selbstbehalttarifen nicht gezählt. Der Bonus verringert sich also nicht, wenn zum Beispiel Ihr Kind ein Medikament benötigt.
Selbstbeteiligung 1: kein Mindesteinkommen, 40 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Bonus steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 100 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 10 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 20 Euro.
Selbstbeteiligung 2: ab 12.012 Euro Einkommen im Jahr, 50 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr . Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Bonus steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 110 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 12,50 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 25 Euro.
Selbstbeteiligung 3: ab 18.012 Euro Mindesteinkommen im Jahr, 60 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr . Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 120 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 15 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 30 Euro.
Selbstbeteiligung 4: ab Einkommen von 24.012 Euro im Jahr, 90 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr . Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 150 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 22,50 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 45 Euro.
Selbstbeteiligung 5: ab Einkommen von 30.012 Euro im Jahr, 120 Euro Prämie bei 90,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr . Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 180 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 30 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 60 Euro.
Selbstbeteiligung 6: ab 36.012 Euro Einkommen im Jahr, 180 Euro Prämie bei 100,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 240 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 45 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 90 Euro.
Selbstbeteiligung 7: ab 42.012 Euro Einkommen im Jahr, 300 Euro Prämie bei 120,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 360 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 75 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 150 Euro.
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