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Satzungsleistungen "Hospizleistungen"Ambulante Hospize:
Die Krankenkassen zahlen seit 2002 einen Zuschuss zu den Personal- und Schulungskosten der Hospize, der bis 2007 kontinuierlich gesteigert wird. Die AOK fördert somit eine Infrastruktur, die ihre Versicherten in Anspruch nehmen können. Stationäre Hospize: Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benötigen, erhalten einen Zuschuss von der AOK für die palliativ-medizinische Behandlung in stationären oder teilstationären Hospizen, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann. Die Pflegekasse übernimmt für Pflegebedürftige je nach Einstufung in die Pflegeversicherung zusätzlich die anfallenden Kosten bis zur jeweils gültigen Budgetgrenze, so dass für diese Versicherten bei der Unterbringung in stationären Hospizen in der Regel eine geringe Eigenbeteiligung anfällt. Damit diese Mittel zur Verfügung stehen, kümmert sich die AOK im Sinne ihrer Versicherten um eine zügige Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.
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