Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

AOK in Hessen

Basler Straße 2
61352 Bad Homburg

Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"


Über die in § 38 Abs. 1 SGB V* genannten Fälle hinaus stellt die AOK Haushaltshilfe unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung:

- Haushaltshilfe ist wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen erforderlich und im Haushalt lebt ein Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, für die Dauer von bis zu 52 KW

- Die AOK stellt bei akuter schwerer Krankheit oder bei akuter Verschlimmerung einer Krankheit Haushaltshilfe bis zu 4 Wochen auch dann zur Verfügung, wenn kein Kind im Haushalt lebt.

- Darüber hinaus kann die AOK in begründeten Ausnahmenfällen Haushaltshilfe in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Umfang der Hilfe: Grundsätzlich maximal 8 Stunden/Tag, Abweichungen je nach individueller Erfordernis möglich.

(*Voraussetzung für diese Leistung ist immer: Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen)

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