Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK im Saarland" existiert nicht mehr.
Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Rheinland-Pfalz/Saarland"

AOK im Saarland

Halbergstr. 1
66121 Saarbrücken

Zusatzversicherung "AOK Extra Ambulant Plus"


Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Altersbegrenzung

von bis
Männer 70
Frauen 70

Gesundheitscheck im Vorfeld

4 vereinfachte Gesundheitsfragen

Ambulanter Zusatzschutz

Brillen: alle zwei Jahre 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen) bis maximal 300 € (Für Brillen bis zum vollendetem 20 Lebensjahr 200 €).
Plus Leistungen des Heilpraktikers und vom Heilpraktiker verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel bis zu 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen. maximal 500 € je Kalenderjahr.

Stationärer Zusatzschutz

Krankenhaustagegeld: Für jeden stationären Tag im Krankenhaus in Höhe von 10€ für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr

Zahn-Zusatzschutz

- 25% für Einlagefüllungen, Zahnkronen und Zahnersatz sowie entsprechende Material- und Laborkosten
- 50% für funktionsanalytische, -therapeutische und implantologische Leistungen, Kieferorthopädie sowie entsprechende Material- und Laborkosten

Auslandskrankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung:
Versichert sind alle Auslandsreisen innerhalb eines Jahres (bis zu sechs Wochen Aufenthalt pro Reise). Ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung sowie Arznei-, Verband- und Hilfsmittel werdenvollständig erstattet, ebenso alle Nachleistungen bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit und die Rückführung nach Deutschland. Im Todesfall werden die Kosten für Überführung und Bestattung bis 10.000 Euro erstattet.

Es gibt Altersbegrenzungen in Abhängigkeit der verschiedenen Versicherungsprodukte. Grundsätzlich liegen diese bei 70 Jahren. Allerdings gibt es auch eine Sonderregelung für AOK Kunden. Bis zum 31.12.2004 können auch Personen über 70 Jahren den ambulanten Tarif abschließen. Ein Gesundheitscheck ist im Vorfeld nicht notwendig. Eine Sperrfrist gibt es ebenfals nicht. Die Leistungsübernahme erfolgt auf dem im privaten Krankenversicherungsbereich üblichen Weg, in dem der Versicherte die Rechnung begleicht und danach zur Erstattung einreicht.

Kategorien

  • Ambulanter Zusatztarif
  • Krankenhaustagegeld
  • Auslandskrankenversicherung
  • Zahnersatz

Kostenbeispiele

Geschlecht Alter Preis in €
Mann 30 13,19
Mann 50 20,55
Frau 30 18,11
Frau 50 24,25

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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