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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK im Saarland" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Rheinland-Pfalz/Saarland" AOK im Saarland
Halbergstr. 1
66121 Saarbrücken Zusatzversicherung "AOK Extra Ambulant Plus"Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Altersbegrenzung
Gesundheitscheck im Vorfeld4 vereinfachte Gesundheitsfragen
Ambulanter ZusatzschutzBrillen: alle zwei Jahre 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen) bis maximal 300 € (Für Brillen bis zum vollendetem 20 Lebensjahr 200 €).Plus Leistungen des Heilpraktikers und vom Heilpraktiker verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel bis zu 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen. maximal 500 € je Kalenderjahr.
Stationärer ZusatzschutzKrankenhaustagegeld: Für jeden stationären Tag im Krankenhaus in Höhe von 10€ für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr
Zahn-Zusatzschutz- 25% für Einlagefüllungen, Zahnkronen und Zahnersatz sowie entsprechende Material- und Laborkosten- 50% für funktionsanalytische, -therapeutische und implantologische Leistungen, Kieferorthopädie sowie entsprechende Material- und Laborkosten
AuslandskrankenversicherungAuslandsreisekrankenversicherung:Versichert sind alle Auslandsreisen innerhalb eines Jahres (bis zu sechs Wochen Aufenthalt pro Reise). Ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung sowie Arznei-, Verband- und Hilfsmittel werdenvollständig erstattet, ebenso alle Nachleistungen bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit und die Rückführung nach Deutschland. Im Todesfall werden die Kosten für Überführung und Bestattung bis 10.000 Euro erstattet. Es gibt Altersbegrenzungen in Abhängigkeit der verschiedenen Versicherungsprodukte. Grundsätzlich liegen diese bei 70 Jahren. Allerdings gibt es auch eine Sonderregelung für AOK Kunden. Bis zum 31.12.2004 können auch Personen über 70 Jahren den ambulanten Tarif abschließen. Ein Gesundheitscheck ist im Vorfeld nicht notwendig. Eine Sperrfrist gibt es ebenfals nicht. Die Leistungsübernahme erfolgt auf dem im privaten Krankenversicherungsbereich üblichen Weg, in dem der Versicherte die Rechnung begleicht und danach zur Erstattung einreicht. Kategorien
Kostenbeispiele
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