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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Berlin-Brandenburg" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost" AOK Berlin-Brandenburg10957 Berlin Zusatzversicherung "AOK-Extra Zuzahlungen/AZS"Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Altersbegrenzung
KostenerstattungErstattung von90% der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 400 EUR für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen -bei Arztbesuchen -bei Arznei- und Verbandmitteln -bei Hilfsmitteln (z.B. Hörgeräte) -bei Heilmitteln (z.B. Massagen) -bei häuslicher Krankenpflege -bei Inanspruchnahme von Haushaltshilfen -bei stationärer Krankenhaus- und Anschlussheilbehandlung 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 200 EUR für -ärztlich verordnete Arzneimittel, die nicht von der Kasse erstattet werden Sehhilfen (einschließlich Brillenfassung) Bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien werden die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 100 EUR je Sehhilfe ersetzt. Kategorien
Kostenbeispiele
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