Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Berlin-Brandenburg" existiert nicht mehr.
Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost"

AOK Berlin-Brandenburg


10957 Berlin

Zusatzversicherung "AOK-Extra Ambulant Top (AZT)"


Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Ambulanter Zusatzschutz

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für:
- Sehhilfen einschließlich Brillenfassungen (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien) werden zu 80 % ersetzt, max. 130 EUR, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 65 EUR.

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Hörgeräte werden zu je 80 % ersetzt, max. 600 EUR.

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel
werden zu 80 % ersetzt, max. 300 EUR je Kalenderjahr.

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für:
- Leistungen des Heilpraktikers (nach dem gültigen Hufelandverzeichnis bzw. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)
- vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel
werden zu 80% ersetzt, max. bis zu 500 EUR je Leistungsumfang.

Zahn-Zusatzschutz

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für:

- zahnärztliche Heilbehandlung, gezielte Vorsorgeuntersuchung zur
Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- implantologische und paradontologische Leistungen
- Zahnkronen, Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen)
- Kieferorthopädie
- zahntechnische Laborarbeiten und Materialien werden zu 50 % ersetzt.

Krankentagegeld

Kur- und Sanatoriumsbehandlung:
Die DKV zahlt ohne Kostennachweis und ohne Anrechnung von Leistungen der GKV ein Tagegeld von 20 EUR für maximal 30 Tage innerhalb eines Jahres.

Kategorien

  • Ambulanter Zusatztarif
  • Krankenhaustagegeld
  • Zahnersatz

Kostenbeispiele

Geschlecht Alter Preis in €
Mann 30 11,97
Mann 50 17,55
Frau 30 18,01
Frau 50 21,76

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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