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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Berlin-Brandenburg" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost" AOK Berlin-Brandenburg10957 Berlin Der Wahltarif "AOK-Zahnersatz-Wahltarif "Typ: sonstiges
Der AOK-Zahnersatz-Wahltarif schließt eine weitere Produktlücke und komplettiert das Leistungsangebot der AOK Berlin-Brandenburg. Der Wahltarif bietet zusätzliche finanzielle Leistungen bei medizinisch notwendigem Zahnersatz an. Für die Tarifteilnehmer entsteht dabei ein Anspruch auf Kostenerstattung bis zur Höhe des zweifachen Leistungsbetrages nach § 55 Abs. 1 SGB V, maximal bis zum tatsächlichen Rechnungsbetrag. In den ersten drei Jahren nach Abschluss des Tarifes ist der Erstattungsanspruch folgendermaßen begrenzt: 1. Jahr maximal 250,00 EUR 2. Jahr maximal 500,00 EUR 3. Jahr maximal 750,00 EUR. Ab dem 4. Teilnahmejahr besteht ein voller Kostenanspruch in Höhe des zweifachen Leistungsbetrages nach § 55 Abs. 1 SGB V, maximal bis zum tatsächlichen Rechnungsbetrag. Weitere Erhöhungen erfolgen ab dem: 7. Jahr, Anspruch erhöht sich um 5 % des Leistungsbetrages. 10. Jahr, Anspruch erhöht sich um 10 % des Leistungsbetrages. 13. Jahr, Anspruch erhäht sich um 20 % des Leistungsbetrages.
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