Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Berlin-Brandenburg" existiert nicht mehr.
Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost"

AOK Berlin-Brandenburg


10957 Berlin

Der Wahltarif "AOK-Zahnersatz-Wahltarif "


Typ: sonstiges

Der AOK-Zahnersatz-Wahltarif schließt eine weitere Produktlücke und komplettiert das Leis­tungs­angebot der AOK Berlin-Brandenburg. Der Wahltarif bietet zusätzliche finanzielle Leistungen bei medizinisch notwendigem Zahn­er­satz an. Für die Tarifteilnehmer entsteht dabei ein Anspruch auf Kostenerstattung bis zur Hö­he des zweifachen Leistungsbetrages nach § 55 Abs. 1 SGB V, maximal bis zum tat­säch­li­chen Rechnungsbetrag. In den ersten drei Jahren nach Abschluss des Tarifes ist der Erstattungsanspruch folgen­der­ma­ßen begrenzt:

1. Jahr maximal 250,00 EUR

2. Jahr maximal 500,00 EUR

3. Jahr maximal 750,00 EUR.

Ab dem 4. Teilnahmejahr besteht ein voller Kostenanspruch in Höhe des zweifachen Leistungsbetrages nach § 55 Abs. 1 SGB V, maximal bis zum tatsächlichen Rechnungsbetrag.

Weitere Erhöhungen erfolgen ab dem:

7. Jahr, Anspruch erhöht sich um 5 % des Leistungsbetrages.

10. Jahr, Anspruch erhöht sich um 10 % des Leistungsbetrages.

13. Jahr, Anspruch erhäht sich um 20 % des Leistungsbetrages.



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