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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Berlin-Brandenburg" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost" AOK Berlin-Brandenburg10957 Berlin Der Wahltarif "AOK Krankengeld-Wahltarif "Typ: sonstiges
Selbständige sowie unständig und kurzfristig Beschäftigte haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif vom Beginn der vierten Woche bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ab Beginn der siebten Arbeitsunfähigkeitswoche wird das gesetzliche Krankengeld gezahlt. Das Wahltarif-Krankengeld der unständig und kurzfristig Beschäftigten wird wie bei allen anderen Arbeitsnehmern ermittelt. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts, begrenzt auf die Höhe des gesetzlichen Höchstkrankengeldes. Das Wahltarif-Krankengeld für Selbständige wird wie das gesetzliche Krankengeld ermittelt. Es beträgt 70 % des Arbeitseinkommens, das für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend ist und ist ebenfalls auf das Höchstkrankengeld begrenzt. Die monatliche Prämie bei Selbständigen sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten wird prozentual aus den beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind, bemessen und beträgt 1,25 %. Künstler und Publizisten haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif vom Beginn der dritten Woche bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ab Beginn der siebten Arbeitsunfähigkeitswoche steht den Künstlern und Publizisten – wie bisher – gesetzliches Krankengeld zu. Das Wahltarif-Krankengels wird wie das gesetzliche Krankengeld ermittelt. Es beträgt 70 % des Arbeitseinkommens, aus dem die Prämie berechnet wurde, begrenzt auf das gesetzliche Höchstkrankengeld. Die monatliche Prämie bei Künstlern und Publizisten beträgt 0,80 % der beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind. Selbständige, deren Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegen, haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif vom Beginn der siebten Woche an zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld. Das zusätzlich gewählte Wahltarif-Krankengeld bemisst sich nach Leistungsstufen. Die Höhe des Wahltarif-Krankengeldes kann der Selbständige in Zehn-EUR-Schritten grundsätzlich frei bestimmen. Das Wahltarif-Krankengeld beträgt bis zu 150 EUR kalendertäglich und darf zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld 70 % des Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Die monatliche Prämie bei Selbständigen zur Absicherung von Einkommensausfällen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 5,40 EUR je 10 EUR zusätzlichem Wahltarif-Krankengeld pro Kalendertag.
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