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AOK Bayern
Carl-Wery-Str. 28
81739 München Zusatzversicherung "Ambulant III (AOK-ZahnPLUS/AOK-ZahnPLUS61)"Kooperationspartner: Versicherungskammer Bayern
Gesundheitscheck im VorfeldGesundheitsfragen (Sehhilfen, Zahnstatus)
Ambulanter ZusatzschutzBrillen/Kontaktlinsen80% der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen sowie Reparaturen bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 200 EUR innerhalb von drei Kalenderjahren. Voraussetzung: Die Leistungen für Sehhilfen nach diesem Tarif dürfen zusammen mit den Leistungen der AOK Bayern und Leistungen weiterer privater Versicherungen für Sehhilfen die entstandenen Aufwendungen nicht überschreiten.
Zahn-Zusatzschutz40% der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen), Inlays und Onlays.40% der erstattungsfähigen Kosten für Implantate. In den ersten drei Kalenderjahren: Leistungen von insgesamt maximal 1.000 EUR der erstattungsfähigen Kosten, jeweils für – Zahnersatz, Inlays und Onlays – Implantate. Ab dem vierten Kalenderjahr: Erhöhung der Leistung auf insgesamt jeweils 5.000 EUR in drei Kalenderjahren für – Zahnersatz, Inlays und Onlays – Implantate. Maximal 90% des Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der AOK Bayern. Dem Versicherer ist rechtzeitig vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan einzureichen.
Auslandskrankenversicherung100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für unvorhergeseheneambulante und stationäre Behandlungen sowie für erforderliche Arzneimittel. Heilmittel und unfallbedingte Hilfsmittel von jeweils 150 EUR pro Versicherungsfall. Schmerzstillende Zahnbehandlung. Einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport in Höhe der Mehraufwendungen. Für Reisen bis zu einer Dauer von jeweils 60 Tagen. Für Auslandsreisen, die zum Zwecke einer Heilbehandlung unternommen werden, besteht kein Versicherungsschutz. 24-Stunden-Notruf-Service, weltweit.
AusschlusskriterienAb dem 4. fehlenden Zahn, der oder die nicht ersetzt wurde, ist eine Aufnahme nicht möglich (gilt ab dem Kalenderjahr in dem das 15. Lebensjahr vollendet wird).
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?Wartezeiten gemäß § 3 AVB/VTSehhilfen: 3 Monate Zahnersatz: 8 Monate Auslandsreise: keine Unfall: keine Kategorien
Kostenbeispiele
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