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AOK Bayern
Carl-Wery-Str. 28
81739 München Zusatzversicherung "Ambulant II (AOK-ZG plus)"Kooperationspartner: Versicherungskammer Bayern
Gesundheitscheck im VorfeldGesundheitsfragen (Sehhilfen, Zahnstatus)
Ambulanter Zusatzschutz· Brillen/Kontaktlinsen: 80 % von max. 310 € im Kalenderjahr abzgl. Leistung der GKV bzw. 25 € bei Versicherten ohne Anspruch auf Leistungen der GKV sowie 10 € bei Brillenfassung
Zahn-Zusatzschutz· Zahnersatz: Inlays, Kronen, Brücken und Prothesen; 40 % der erstattungsfähigen Kosten bis zur Höhe von insgesamt 10.250 € innerhalb von 4 Kalenderjahren, darüber hinaus zu 25 %. Im 1. – 2 Kalenderjahr: 40 % aus max. 1.000 €; im 1.-3. Kalenderjahr: 40 % aus max. 2.000 €Begrenzungen entfallen: - ab dem vierten Jahr - bei unfallbedingten Aufwendungen Dem Versicherer ist rechtzeitig vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan einzureichen.
Auslandskrankenversicherung· Auslandsreisekrankenversicherung: 2 Monate, 100 % abzgl. Leistungen der GKV bei unvorhergesehener Erkrankung und Unfällen für ambulante bzw. stationäre Behandlung einschl. Arznei-/Verband- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. Füllungen und Reparatur eines bestehenden Zahnersatzes; medizinisch notwendiger Rücktransport; Überführung im Todesfall bis zu 10.250 €; Bestattung bis zu 10.250 €Für Auslandsreisen, die zum Zwecke einer Heilbehandlung unternommen werden, besteht kein Versicherungsschutz. 24-Stunden-Notruf-Service, weltweit.
AusschlusskriterienAb dem 4. fehlenden Zahn, der oder die nicht ersetzt wurde, ist eine Aufnahme nicht möglich (gilt ab dem Kalenderjahr, in dem das 15. Lebensjahr vollendet wird).
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?3 Monate (Brillen/Kontaktlinsen); 8 Monate (Zahnersatz); keine Wartezeit bei Auslandsreise oder UnfallKategorien
Kostenbeispiele
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