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AOK Bayern
Carl-Wery-Str. 28
81739 München Der Wahltarif "Krankengeld-Wahltarif"Typ: sonstiges
Der Krankengeld-Wahltarif der AOK ist auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten. Es liegt in Ihrer Entscheidung – profitieren auch Sie von den Vorteilen des Krankengeld-Wahltarifs. Wer kann welche Tarifoption wählen? Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, Künstler und Publizisten sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können einen AOK-Krankengeld-Wahltarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld wählen: - Der Tarif KG 22 steht hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen, sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten zur Wahl. - Der Tarif KG 15 ist auf die individuellen Bedürfnisse von Künstlern und Publizisten ausgerichtet. - Mit dem Tarif KG PLUS sichern hauptberuflich selbständig Erwerbstätige mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ihren höheren Einkommensausfall ab. Wie kann ich teilnehmen? Sie erklären schriftlich bei Ihrer AOK die Teilnahme am Wahltarif und sichern sich damit für mindestens drei Jahre Ihren AOK-Krankengeld-Wahltarif. Den AOK-Krankengeld-Wahltarif bekommen Sie ohne Gesundheitsuntersuchungen, ohne Leistungsausschlüsse und ohne Risikozuschläge. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird Sie Ihr persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Genesungsprozesses individuell beraten und unterstützen. Wann beginnt der Tarif? Der AOK-Krankengeld-Wahltarif beginnt mit der Mitgliedschaft, wenn die Wahl des Tarifs zusammen mit der Beitrittserklärung spätestens zum Beginn der Mitgliedschaft erklärt wird. Wird der AOK-Krankengeld-Wahltarif zu einem späteren Zeitpunkt gewählt, beginnt dieser zu dem vom Versicherten bestimmten Termin, frühestens mit dem Kalendermonat, der dem Eingang der schriftlichen Wahlerklärung bei der AOK folgt. Tarif KG 22 Selbständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif KG 22 vom Beginn der vierten Woche bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ab Beginn der siebten Arbeitsunfähigkeitswoche wird das gesetzliche Krankengeldes gezahlt. Tarif KG 15 Künstler und Publizisten haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif KG 15 vom Beginn der dritten Woche bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ab Beginn der siebten Arbeitsunfähigkeitswoche steht den Künstlern und Publizisten – wie bisher – gesetzliches Krankengeld zu. Tarif KG PLUS Selbständige, deren Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegen, haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif KG PLUS vom Beginn der siebten Woche an zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld. Höhe des Wahltarif-Krankengeldes Tarif KG 22 Das Wahltarif-Krankengeld der unständig und kurzzeitig Beschäftigten wird wie bei allen anderen Arbeitnehmern ermittelt. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts, begrenzt auf die Höhe des gesetzlichen Höchstkrankengeldes. Tarif KG 15 Das Wahltarif-Krankengeld für Künstler und Publizisten wird wie das gesetzliche Krankengeld ermittelt. Es beträgt 70 % des Arbeitseinkommens, aus dem die Prämie berechnet wurde, begrenzt auf das gesetzliche Höchstkrankengeld. Tarif KG 22 Das zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld gewährte Wahltarif-Krankengeld bemisst sich nach Leistungsstufen. Die Höhe des Wahltarif-Krankengeldes kann der Selbständige in Zehn-Euro-Schritten grundsätzlich frei bestimmen. Das Wahltarif-Krankengeld beträgt bis zu 150 € kalendertäglich und darf zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld 70 % des Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Tarif KG 22 Die monatliche Prämie bei Selbständigen sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten wird prozentual aus den beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind, bemessen und beträgt 1,25 %. Tarif KG 15 Die monatliche Prämie bei Künstlern und Publizisten beträgt 0,80 % der beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind. Tarif KG PLUS Die monatliche Prämie bei Selbständigen zur Absicherung von Einkommensausfällen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 5,40 € je 10 € zusätzlichem Kranken-geld pro Kalendertag. Die Prämie ist monatlich vom Versicherten selbst zu zahlen.
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