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AOK Bayern
Carl-Wery-Str. 28
81739 München Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"je Krankheitsfall 26 Wochen innerhalb eines KalenderjahresVoraussetzungen:
· Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen · Kind im Haushalt bis zum 12. Lebensjahr · wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen · Gewährung ab dem 4. Anspruchstag; Ausnahme: sofortiger Anspruch, wenn unmittelbar vor der Haushaltshilfe stationärer Krankenhausaufenthalt
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