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AOK Bayern
Carl-Wery-Str. 28
81739 München Neuer Hausarztvertrag: AOK Bayern hat über 100 Millionen angebotenPressemitteilung vom 28.7.2011
Bei den Verhandlungen für einen neuen Hausarztvertrag hat die AOK Bayern nach ihren Angaben auf Basis der Teilnehmerzahlen des alten Hausarztvertrags dem bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) mehr als 100 Millionen Euro zusätzliches Honorar angeboten. Wenn der BHÄV vor diesem Hintergrund die Verhandlungen für gescheitert erklärt, sei es verständlich, dass Ärzte verunsichert werden, wie die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) festgestellt hat. Die Verunsicherung der Hausärzte ist maßgeblich auf den vom BHÄV zu verantwortenden vertragslosen Zustand für die besonderen hausärztlichen Leistungen zurückzuführen. Für die allgemeine hausärztliche Versorgung, die unverändert alle notwendigen Leistungen und deren Honorierung umfasst und die über die KVB läuft, bedarf es hingegen keines separaten Hausarztvertrags. Für die AOK Bayern dient ein Hausarztvertrag der Verbesserung der Gesundheitsversorgung, insbesondere für chronisch kranke Menschen. Das Angebot für diese besondere hausärztliche Versorgung sehe umfangreiche Zusatzhonorare vor - zusätzlich zur Regel-Vergütung. Als Honorar für die allgemeine hausärztliche Versorgung überweist die AOK heuer im Rahmen der Gesamtvergütung für alle ihre Versicherten rund 820 Millionen Euro. Daraus entfallen hochgerechnet auf die Teilnehmer am gekündigten Hausarztvertrag knapp 500 Millionen Euro. Auf dieser Basis fordert der Hausärzteverband mehr als 450 Millionen Euro als zusätzliche Vergütung. Dies entspricht einer Honorarsteigerung um etwa 90 Prozent und würde unweigerlich zu hohen zusätzlichen Belastungen der Versicherten führen. Eine Umfrage der AOK hatte ergeben, dass ihre Versicherten nicht dazu bereit sind. Laut Statistischem Bundesamt lag der Reinertrag einer Allgemeinarztpraxis in Deutschland nach Abzug der Praxiskosten bereits 2007 – und damit weitgehend ohne Hausarztverträge - im Schnitt bei über 150.000 Euro. Als abstrus bewertet die größte Krankenkasse im Freistaat den Vorwurf des BHÄV, sie breche das Recht, weil kein Hausarztvertrag besteht. Die Verhandlungen hätten ja gerade das Ziel gehabt, einen neuen Hausarztvertrag zu erreichen und damit die Rechtsnorm zu erfüllen, heißt es bei der Kasse. Kein Gericht der Welt werde darin einen Rechtsbruch sehen, während sowohl das Sozialgericht München wie auch das Bayerische Landessozialgericht das Ausstiegsszenario des BHÄV, das zur Kündigung des alten Hausarztvertrags geführt hat, unmissverständlich als Rechts- und Vertragsbruch bestätigt hatte.
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