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AOK Bayern
Carl-Wery-Str. 28
81739 München AOK bedauert Ablehnung ihres Angebots für HausarztvertragPressemitteilung vom 25.7.2011
Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat heute in München das Vertragsangebot der AOK Bayern zum Abschluss eines neuen Hausarztvertrags endgültig abgelehnt und angekündigt, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären. Die AOK bedauert, dass damit dem Bemühen um eine einvernehmliche vertragliche Lösung kein Erfolg beschieden war. Die größte Krankenkasse im Freistaat hatte für die Verbesserung in der Versorgung und insbesondere für die Behandlung chronisch kranker Patienten höhere Honorare angeboten. In der Spitze hätten nach Angaben der Kasse die Fallwerte 70 Euro im Quartal erreichen können. Die Forderungen des BHÄV liegen weit darüber. Ohne Hausarztvertrag liegt der Quartalswert für die allgemeine hausärztliche Versorgung bei rund 47 Euro. Unter anderem hatte der BHÄV einen so genannten Vollversorgungsvertrag gefordert, der auch das Honorar der Hausärzte umfasst, das die AOK an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) überweist. Dies würde aber zu unvermeidbaren Mehrfachhonorierungen führen, die komplizierte und aufwändige Bereinigungsberechnungen zwischen BHÄV, KVB und der Krankenkasse erforderlich machen. Die AOK hat einen so genannten Add-on-Vertrag angeboten, der ausschließlich die Honorarsteigerungen aus dem gesonderten Hausarztvertrag abwickelt. Ein Add-on-Vertrag biete hohe Transparenz und Eindeutigkeit bei der Abrechnung, so die AOK. Das Sozialgesetzbuch schreibt keine besondere Vertragsform vor. Nachdem der BHÄV das Scheitern der Verhandlungen erklärt hat, muss nun ein Schlichter benannt werden. Die AOK warnte den BHÄV davor, das Schlichtungsverfahren mit Aktionen zu belasten, die gegen Patienten gerichtet sind. So waren im Vorfeld verkürzte Praxiszeiten für Versicherte von Kassen ohne Hausarztvertrag angesprochen worden. Dies beträfe auch Versicherte der Barmer und der DAK, die bislang ebenfalls noch keinen Vertrag abschließen konnten. Nach AOK-Angaben sind Maßnahmen gegen Patienten eindeutig rechtswidrig. Es bestehe dafür auch kein Anlass, da ungeachtet von Hausarztverträgen die allgemeine hausärztliche Versorgung umfassend geregelt und sicher gestellt ist, einschließlich aller Honorare. Hausarztverträge regeln ausschließlich die besondere hausärztliche Versorgung. Der Verband sei gut beraten, die Hausärzte nicht schon wieder zu rechtswidrigen Aktionen aufzufordern, die von Kassenärztlicher Vereinigung und Gerichten geahndet werden müssten. Denn Hausärzte unterliegen im Gegensatz zum BHÄV, der lediglich ein eingetragener Verein ist, dem Kassenarztrecht. Die Kündigung des alten Hausarztvertrags war notwendig geworden, weil der BHÄV die Hausärzte rechtswidrig zum ebenfalls rechtswidrigen gemeinsamen Ausstieg aus der vertragsärztlichen Versorgung aufgerufen hatte. Das Sozialgericht München und das bayerische Landessozialgericht haben die Rechtswirksamkeit der Kündigung wegen des Vertragsbruchs des BHÄV bestätigt. Die AOK Bayern war die erste große Krankenkasse, die bereits 2005 noch ohne gesetzliche Verpflichtung einen umfassenden und gut dotierten Hausarztvertrag angeboten hatte. Laut AOK geschah dies aus der Überzeugung, dass der Hausarzt als Lotse durch das komplizierte Gesundheitssystem einer der wichtigsten Ansprechpartner für den Patienten ist und zur Verbesserung von dessen Gesundheitsversorgung entsprechend gefördert werden sollte.
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