AOK Baden-Württemberg
Heilbronner Str. 184
70191 Stuttgart
Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"
- bei ambulanten Vorsorgekuren volle Kostenübernahme für kurärztliche Behandlung und Übernahme der verordneten Anwendungen. Die AOK zahlt zudem täglich 13 EUR Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten. Zur Eigenleistung zählen eine 10-prozentige Zuzahlung für Heil- bzw. Kurmittel und pro anfallender Verordnung (Rezept) 10 EUR Eigenanteil.
- AOK-Leistungsplus: Ambulante Vorsorgekuren für chronisch kranke Kleinkinder; Zuschuss von 21.- € täglich
- Bedingung: medizinische Notwendigkeit
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