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Satzungsleistungen "Persönliche Beratung"in Beratungsstellen und nach Terminvereinbarung
Sozialer Dienst Die AOK Baden-Württemberg unterhält in jedem Land- und Stadtkreis einen Sozialen Dienst. Hierzu sind insgesamt 107 staatlich anerkannte Sozialarbeiter/innen und 12 Pflegefachkräfte fest angestellt. Die Beratung umfasst alle sozialen Fragestellungen einschließlich Fragen zu allen Sozialleistungen nach dem SGB. Die Beratungen unterliegen auch intern dem Vertrauensschutz nach §203 StGB (Schweigepflicht wie bei Ärzten und Rechtsanwälten). Selbsthilfe-Kontaktstellen Die AOK bietet in 23 Orten in Baden-Württemberg Beratung für Selbsthilfegruppen und interessierte Menschen an.
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