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Satzungsleistungen "Hospizleistungen"JA, Voraussetzungen sind:
- Unterbringung im Rahmen bestehender Verträge - In den Hospizen wird palliativ-medizinische Behandlung erbracht - Eine ambulante Versorgung im Haushalt des Versicherten oder in der Familie kann nicht erbracht werden. Die AOK Baden-Württemberg unterstützt gemeinsam mit den anderen Krankenkassen (Poolförderung) 132 ehrenamtliche ambulante Hospizdienste. Bezuschusst werden Schulungsmaßnahmen und die Personalkosten der professionellen Einsatzleitungen. Die Ehrenamtlichen begleiten Sterbende und beraten deren Angehörige zu Hause und im Pflegeheim. Sie arbeiten eng mit Ärzten und Pflegediensten zusammen, die über eine besondere Kompetenz in de Versorgung Sterbender verfügen.
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