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Satzungsleistungen "Hospizleistungen"JA,Voraussetzungen sind:
- Unterbringung im Rahmen bestehender Verträge - In den Hospizen wird palliativ-medizinische Behandlung erbracht - Eine ambulante Versorgung im Haushalt des Versicherten oder in der Familie kann nicht erbracht werden. Die AOK Baden-Württemberg unterstützt gemeinsam mit den anderen Krankenkassen (Poolförderung) 110 ehrenamtliche ambulante Hospizdienste.
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