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Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"Die AOK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn wegen eines Krankenhausaufenthaltes, eines Kuraufenthaltes oder häuslicher Krankenpflege die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Voraussetzung ist: dass im Haushalt ein Kind lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, und eine im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann.
AOK-Leistungsplus: Die AOK Baden-Württemberg übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe - nicht nur, wenn Sie im Krankenhaus sind, sondern auch, wenn Sie wegen einer akuten schweren Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können, und zwar bis zu vier Wochen. Wir unterstützen Sie sogar bis zu 52 Wochen, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert ist und Ihre Hilfe benötigt. Das gilt auch, wenn Sie aus medizinischen Gründen als Begleitperson einem versicherten Angehörigen zur Seite stehen müssen und deshalb Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Bescheinigung vorliegt und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Die Dauer der Kostenübernahme richtet sich nach dem Einzelfall
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