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Satzungsleistungen "Häusliche Krankenpflege"Wir übernehmen weitestgehend die Kosten für medizinische Hilfestellungen, pflegerische Maßnahmen und die Führung des Haushalts durch ausgebildete Pflegekräfte für die Dauer von vier Wochen je Krankheitsfall, wenn Krankenhausbehandlung
· geboten, aber nicht durchführbar ist oder · durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. In begründeten Ausnahmefällen übernehmen wir diese Kosten auch für einen längeren Zeitraum. Außerdem werden als häusliche Krankenpflege medizinische Hilfestellungen ohne zeitliche Begrenzung übernommen, wenn sie zur Sicherstellung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich sind. Voraussetzung ist, dass im Haushalt niemand lebt, der die Krankenpflege übernehmen kann. Die Zuzahlung beträgt 10 EUR pro Verordnung von häuslicher Pflege sowie 10% der häuslichen Krankenpflegekosten für längstens 28 Kalendertage pro Kalenderjahr.
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