Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
Mit dem Gesundheitsfonds seit 1.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser beträgt seit 01.01.2011 15,5%
für Angestellte bzw. 14,9% für Selbständige ohne Krankengeldbezug. Trotz Einheitsbeitrag besteht die Möglichkeit,
sein Beitragsaufkommen bis zu 900 Euro zu reduzieren. Um ihre mögliche Ersparnis zu berechnen, benutzen Sie
bitte den unten stehenden Tarifrechner.
Krankenkassen-Beitragsrechner