Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen

Mit dem Gesundheitsfonds seit 1.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser beträgt seit 01.01.2011 15,5% für Angestellte bzw. 14,9% für Selbständige ohne Krankengeldbezug. Trotz Einheitsbeitrag besteht die Möglichkeit, sein Beitragsaufkommen bis zu 900 Euro zu reduzieren. Um ihre mögliche Ersparnis zu berechnen, benutzen Sie bitte den unten stehenden Tarifrechner.

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