Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
Mit dem Gesundheitsfonds seit 1.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser beträgt ab 1.07.2009
14,9% für Angestellte bzw. 14,3% für Selbständige ohne Krankengeldbezug.
Trotz Einheitsbeitrag besteht die Möglichkeit, sein Beitragsaufkommen bis zu 900 Euro zu reduzieren.
Um ihre mögliche Ersparnis zu berechnen, benutzen Sie bitte den unten stehenden Tarifrechner.
Krankenkassen-Beitragsrechner