Seit Einführung des Gesundheitsfonds ab 1.1.2009 gilt für alle Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz.
Ab 01.01.2011 beträgt dieser 15,5%. Selbständige ohne Krankengeldanspruch zahlen 14,9%. Trotz Einheitsbeitrag
gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Gut wirtschaftende Krankenkassen können Ihren Mitgliedern
Beiträge zurückerstatten, während Krankenkassen, die mit ihrem Geld nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag
erheben müssen.
Sie sind selbständig oder verdienen als Arbeitnehmer mehr als 4.237,50 € brutto im Monat? Mit
Einführung des Gesundheitsfonds könnte sich eine private Krankenversicherung für Sie lohnen.
>>> Beitrag private Krankenversicherung berechnen
Sind Sie Selbständig, Freiberufler oder verdienen als Arbeitnehmer mehr als 4.237,50 € brutto im Monat? Gerade nach der
Gesundheitsreform kann der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung deutlich günstiger sein. Wir bieten Ihnen die
Möglichkeit, dafür den Beitrag für die private Krankenversicherung zu berechnen.
Ein Krankenkassenwechsel der gesetzlichen Krankenkasse funktioniert einfach. Sie haben eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Ende
des Monats. Ausnahme: Sie sind noch keine 18 Monate Mitglied Ihrer aktuellen Versicherung. In diesem Fall müssen Sie bis zum Ende
der 18 Monate warten. Anmelden können Sie sich sofort bei der neuen Kasse (Sie können die Unterlagen direkt bei uns online anfordern).
Die Kündigungsbestätigung der Vorversicherung müssen Sie dann noch mit einreichen.