Seit Einführung des Gesundheitsfonds ab 1.1.2009 gilt für alle Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Ab 1.7.2009 wurde dieser auf 14,9% gesenkt. Selbständige ohne Krankentagegeld zahlen 14,3%. Trotz Einheitsbeitrag gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Gut wirtschaftende Krankenkassen können Ihren Mitgliedern Beiträge zurückerstatten, während Krankenkassen welche mit ihrem Geld nicht auskommen einen Zusatzbeitrag erheben müssen.
Sie sind selbständig oder verdienen als Arbeitnehmer mehr als 4.162,50 € brutto im Monat? Mit Einführung des Gesundheitsfonds könnte sich eine private Krankenversicherung für Sie lohnen. >>> Beitrag private Krankenversicherung berechnen
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