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Auslandskrankenversicherung
Damit Sie auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten über einen Krankenversicherungsschutz verfügen,
hat Deutschland mit einer Vielzahl von europäischen Staaten und einigen anderen wichtigen Reiseländern
sogenannte Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Leistungen, die Sie im Krankheitsfall
erhalten, richten sich dabei immer nach den Gegebenheiten und Vorschriften des Gastlandes. Ihre
Krankenkasse hält daher für Sie entsprechende Anspruchsbescheinigungen bereit, die Sie vor Reiseantritt
von Ihrer Krankenkasse abrufen sollten.
Mit folgenden Ländern besteht derzeit ein Sozialversicherungsabkommen:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Grönland,
Irland, Island, Italien, (Rest-) Jugoslawien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande,
Nordirland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien,
Türkei, Ungarn
Beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Übernahme der Kosten für einen krankheitsbedingten Rücktransport
aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen hat.
Somit sollte jeder Versicherte, der eine Auslandsreise antritt, zusätzlich den Abschluss einer
kostengünstigen privaten Auslandskrankenversicherung in Erwägung ziehen. Eine private
Auslandskrankenversicherung ist bereits für ca. 10 € / Jahr zu erhalten. Sinnvoll ergänzt werden
kann Sie durch eine Reiserücktrittsversicherung und eine Gepäckversicherung. Alle drei Versicherungen können
Sie auch online abschließen.
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